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1988

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Gespräch mit dem ehemaligen zuständigen Minister Prof. Dr. Zöpel über den Denkmalwert des Stadtbads

Herr Prof. Dr. Christoph Zöpel – ehemaliger Minister für Stadtentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen (1985-1990), zu dessen Aufgaben auch der Denkmalschutz gehörte, und einer der Bochumer Landtagsabgeordneten – erläuterte in einem Gespräch seine Rolle beim Eintragen des Stadtbads in die Denkmalliste und beim späteren Kampf um dessen Erhalt. 

 

Prof. Dr. Zöpel: Es begann eine Debatte um das Stadtbad mit zwei Aspekten: Einerseits befürchteten die Schwimmvereine die Beseitigung eines Bades für ihre Schwimmmöglichkeiten und andererseits stellte sich die Frage, ob dieses Bad nicht ein Denkmal ist. Diese Fragen hängen zwar zusammen, aber im Ergebnis haben sie sich getrennt entwickelt. Der Zusammenhang war: Das Stadtbad war das erste Schwimmbad, in dem wieder [nach dem zweiten Weltkrieg] Deutsche Schwimmmeisterschaften im Hallenschwimmen stattgefunden haben, das heißt, der Denkmalwert war weniger das Gebäude, sondern der Denkmalwert bestand darin, zu bewahren, wo erstmals nach dem zweiten Weltkrieg wieder verschiedene Sportmöglichkeiten überhaupt wahrgenommen werden konnten, vor allem auf der Ebene bis zu Meisterschaften. Das war auch für mich der entscheidende Grund. 

 

Herr Prof. Dr. Zöpel erläuterte Prinzipien des Denkmalschutzes und stellte die Bedeutung des Stadtbads für den Wiederaufbau und so für die Nachkriegsgesellschaft heraus:

 

Zöpel: Nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ist ein Denkmal nicht etwa, dass es ein schönes Gebäude ist, wie viele denken, sondern ob es (gemäß § 2) bedeutend ist für die Geschichte des Ortes. Und ich war und bin immer noch der Auffassung, dass die Tatsache, dass in einer zu 60%-65% kriegszerstörten Stadt sehr früh ein Hallenschwimmbad errichtet werden konnte, in dem wieder deutsche Meisterschaften stattfinden, das hatte für mich an sich Denkmalwert und das war auch der Grund, weshalb ich mich auch dafür ausgesprochen habe.

 

Außerdem beschrieb Herr Prof. Dr. Zöpel, wie es dazu kam, dass er als Minister das Stadtbad unter Denkmalschutz stellte:

 

Zöpel: Normalerweise entscheidet über ein Denkmal die Stadt. Die Stadt Bochum wollte das nicht. Nun gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, dass dann der zuständige Minister die Entscheidung trifft. Das habe ich einmal gemacht. Das stößt aber dann an die Grenze, wenn nichts gefunden wird, wie denn so ein Denkmal erhalten wird. Es gibt Häuser, da ist das einfach, da wollen Leute darin wohnen.

 

Später schlug die Stadt Bochum vor, das Stadtbad abzureißen. Da in dem Entwurf des Neubaus auch ein Schwimmbad enthalten war, waren die Schwimmer:innen zufrieden und stimmten dem Abriss zu.

 

Zöpel: Damit war das Zusammenwirken von Denkmalschutz und Schwimmvereinen zu Ende. Da das Interesse nachließ, wäre es fast so gewesen, dass die Bewahrung des alten Schwimmbads gradezu schon gegen das Interesse der Schwimmvereine wäre.

 

Auch die zuvor und immer wieder angebotenen Landesmittel, die den Erhalt des Stadtbads mit einer Kostenübernahme von bis zu 100% der durch den Denkmalschutz entstehenden Mehrkosten sichern sollten, lehnte die Stadt immer wieder ab.

 

Zöpel: Die Stadt ist gar nicht darauf eingegangen. Das fand ich nicht gut, aber da konnte man nichts mehr machen. Es gibt Vorgänge, die lassen sich nicht bürokratisch durchsetzen.

Der oben stehende Text ist:

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Ein Gespräch mit dem ehemaligen zuständigen Minister Prof. Dr. Zöpel über die Denkmalwürdigkeit des Stadtbads

Gesprächspartner: Alexander Lueg

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