[Die] Gründungsjahre der Bundesrepublik [sind] von besonderer Bedeutung [und die] noch vielfach verkannten Bauten dieses Zeitabschnitts [bedürfen] genauso wie die baulichen Leistungen älterer historischer Epochen des Schutzes und der Pflege.
Westfälische Heimatbund
in Münster
1954
1954
1954
1954
1988
1990
Eintrag des Stadtbads in die Denkmalliste
Wie bereits angekündigt, begann der Kampf um das Stadtbad jetzt erst recht. Bereits ein halbes Jahr nach der Schließung des Stadtbads besaß die Interessengemeinschaft zur Erhaltung des Stadtbades einen konkreten Plan, wie das Stadtbad wieder geöffnet werden könnte und sollte. Entwickelt wurde dieser vom langjährigen früheren Leiter des Bäderamtes Wilhelm Schäfer.
Der Plan sah vor, dass eine Halle den Bochumer Schwimmern erhalten bliebe, während die andere aus Kostengründen zu einer „Sportstätte für Gymnastik, Volley- und Basketball“ – so die WAZ –umfunktioniert würde, indem ein Boden über das zweite Becken gespannt würde. Auch für die große Gesundheitsabteilung gab es eine konkrete Idee: Sie sollte an ein privates Massageinstitut verpachtet werden. Außerdem sollte die früher so beliebte Milchbar privatwirtschaftlich betrieben werden. Dadurch sollten jährlich 1,4 Millionen DM Einsparungen entstehen. Des Weiteren widersprach Schäfer den von der Stadt angesetzten 3,8 Millionen DM für die Instandsetzung des Stadtbads. Die Arbeiten, die zu der Zeit wichtig wären, würden erst einmal nur 1 Million DM kosten.
Da ein weiteres halbes Jahr später immer noch keine Entscheidung bezüglich des Stadtbads feststand, bemühten sich die Bochumer weiter. Die Ruhr-Nachrichten berichteten:
„Die Interessengemeinschaft ,Bochumer Bäder’ hat es noch nicht aufgegeben – sie hat an Städtebauminister Zöpel einen Brief geschickt und ihn um eine baldige Entscheidung über das Stadtbad gebeten.“ Viele Bochumer Schwimmer vermissten ihr Stadtbad in der Innenstadt, das kein anderes Stadtteil-Bad ersetzen konnte. Auch die Gesundheit der Bochumer sowie das Schulschwimmen stünden auf dem Spiel, so die Interessengemeinschaft zur Erhaltung des Stadtbades.
Anfang des Jahres 1990 lag dem Stadtentwicklungsausschuss ein vielversprechendes Gutachten über die Nutzungsstruktur des Baublocks Massenberg-/Bleichstraße/Ostring vor, dem Straßenblock, in dem auch das Stadtbad lag. Das 90.000 DM teure Gutachten aus Düsseldorf stellte sich aber als eine Enttäuschung heraus: „Es fehlen die Delikatessen – zündende Ideen oder gar kühne Visionen“, so die Ruhr-Nachrichten. Der Stadtentwicklunsgsausschuss wollte schließlich selbstständig die Planung dieses Abschnitts übernehmen.
Neben der Interessengemeinschaft zur Erhaltung des Stadtbades ging nun auch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum das „Tauziehen“ um das denkmalwürdige Stadtbad zu lange hin und her, ohne wirkliche Ergebnisse zu erzielen. So entschieden sie sich, ihr Stadtbad-Gutachten 15 verschiedenen Stellen vorzulegen und trafen dabei auf positive Resonanz:
Laut der WAZ unterstützte der Westfälische Heimatbund in Münster den Antrag auf Denkmalschutz „nachdrücklich“. Kunsthistoriker Prof. Dr. Joachim Petsch von der Ruhr-Universität Bochum sah das Stadtbad ebenfalls als denkmalwürdig an. Auch der ehemalige Leiter des Bochumer Hochbauamtes, Architekt Josef Hellrung, unterstützte den Antrag, da das „Stadtbad Tag für Tag, vom frühen Morgen bis zum späten Abend zur Belebung des Stadtkerns beitrug“, so die WAZ.
Des Weiteren traten erneut Landeskonservator Dr. Grunsky und Städtebauminister Zöpel auf: Beide wollten den Antrag auf Denkmalschutz überprüfen.
Am 11.04.1990 war es dann endlich so weit: Das Stadtbad Bochum wurde nach mehreren Jahren Kampf der Bochumer Bürger:innen durch Städtebauminister Zöpel unter Denkmalschutz gestellt. Minister Zöpel fügte – laut WAZ – hinzu: „Die nunmehr anstehende Wiederherstellung des Stadtbades möchte ich zum Anlaß nehmen, mein Angebot der finanziellen Förderung zu erneuern.“ Konkret lautete dies, dass er 80 Prozent der Kosten mit Landesmitteln fördern wollte. Politisch gesehen führte dies zu einer angespannten Lage, denn mit dem Eintrag des Stadtbads in die Denkmalliste widersprach Minister Zöpel vehement der Einschätzung der (städtischen) unteren Denkmalbehörde, die das Gebäude kurzerhand als nicht denkmalwürdig abgetan hatte.
Die Interessengemeinschaft zur Erhaltung des Stadtbades erreichte also einen ersten Erfolg.
In einem Brief an die Kortum-Gesellschaft Bochum im Juni 1990 begründete Städtebauminister Zöpel seine Entscheidung, das Stadtbad unter Denkmalschutz zu stellen: „Das Stadtbad Massenberstraße 9-11 in Bochum ist ein Baudenkmal, weil es die gesetzlichen Tatsbestandsvorraussetzung hierfür gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 DSchG erfüllt.“ Um seine Entscheidung weiter zu begründen, zählte Minister Zöpel hierfür verschiedenste Gründe auf: Sowohl die Bedeutung für die Geschichte des Menschen und für die Geschichte des Badewesens als auch die Bedeutung des Stadtbads aus städtebaulicher, stadtbaugeschichtlicher, wissenschaftlicher und baugeschichtlicher Sicht seien immens. Des Weiteren stellte Minister Zöpel den Vorbild-Charakter des Stadtbads sowie die zahlreichen Neuerungen heraus.
Der genaue Wortlaut war wie folgt:
[Das Stadtbad Bochum] ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, weil es den Wiederaufbauwillen einer im Zweiten Weltkrieg zerstörten Großstadt des Ruhrgebietes veranschaulicht und eine herausragende bauliche Einrichtung im Dienst von Körperpflege, Körperertüchtigung und Wettkamp darstellt, die ihrerseits in erster Linie der breiten Bevölkerung zur Verfügung steht. Es ist aber genauso bedeutend für die Stadt Bochum, weil es verwirklichter Bestandteil einer städtebaulichen Planung ist […].
[…]
Insofern sind es zusätzlich städtebauliche und stadtbaugeschichtliche Gründe, die ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Stadtbades begründen.
Das Stadtbad ist von wissenschaftlichem, insbesondere baugeschichtlichem Wert, denn es zeigt typische Merkmale der Architektur der frühen Fünfziger Jahre.
Dies belegte Städtebauminster Zöpel mit den gleichen Gründen, die auch Hanke aufführte.
Städtebauminister Zöpel verwies außerdem auf die Bedeutung für das Bäderwesen: „Innerhalb der Geschichte des Bäderwesens ist das Stadtbad von Bochum mit seinen Schwimmbassins, Saunen, Massageräumen, Wannenbädern etc. ebenfalls ein Zeugnis von hohem Rang.“
Ebenfalls verwies der Minister auf die Neuerungen im Stadtbad Bochum.
Auch den Vorbildcharakter betonte Minister Zöpel: „Die in Bochum realisierten Lösungen bilden auch deshalb Höhepunkte, weil sie für spätere Anlagen in der Bundesrepublik und darüber hinaus vorbildlich wurden.“
Deshalb war das Stadtbad Bochum denkmalwürdig und erhaltenswert.
[...] weil es den Wiederaufbauwillen einer im zweiten Weltkrieg zerstörten Großstadt veranschaulicht.
Ministeriumssprecher Michael Gaedtke
Sammlung Hans H. Hanke
Eine Beschreibung der besonderen Architektur kann hier gefunden werden:
Die Neuerungen in der Bädertechnik können hier gefunden werden:
[Das Stadtbad Bochum ist ein] Höhepunkt der Bautechnik, weil es für spätere Anlagen vorbildlich wurde.
Ministeriumssprecher Michael Gaedtke
[Das Stadtbad Bochum] dokumentiert eindrucksvoll die Stadtgeschichte.
Ministeriumssprecher Michael Gaedtke
Herr Dr. Hans H. Hanke berichtet über die gesamte Zeit des Kampfes um den Erhalt des Stadtbads von 1988 bis 1998.
ACHTUNG: Spoileralarm!
(Inhalt wird vorweg gegriffen)
Zusätzlich zu den unten stehenden Gründen erläutert Prof. Dr. Zöpel in einem Gespräch, warum er das Stadtbad unter Denkmalschutz gestellt hat:
Der oben stehende Text beruht auf:
„Neue Nutzung für das alte Stadtbad“. In: WAZ (03.03.1989).
„Stadtbad-Entscheidung ist fällig“. In: Ruhr-Nachrichten (23.08.1989).
„Aus Höflichkeit kein Total-Verriß“. In: Ruhr-Nachrichten (24.01.1990).
„Tauziehen um das Stadtbad“. In: WAZ (1990).
„Zöpel bietet Mittel an: Stadtbad doch Denkmal“. In: WAZ (12./13.04.1990).
„Zum Denkmalwert des Stadtbads“. Von: Christoph Zöpel, Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes NRW. An: Kortum-Gesellschaft (Juni 1990).